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Deutschland
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Schleswig-Holstein
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8 K 22-23
Einfamilienhaus
Neuwerkstraße 14, 24321 Lütjenburg
166.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
8 K 22-23
Adresse:
Neuwerkstraße 14, 24321 Lütjenburg
Wohn-/Nutzfläche:
172
Baujahr:
vor 1900
Beschreibung:
Ein-/Zweifamilienwohnhaus im historischen Stadtkern
Verkehrswert:
166.000 €
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
381 €
Grunderwerbsteuer:
10.790 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):523,58 € (verzinster Betrag: $149.400 €)
Zuschlagsgebühr:
828,5 €
Gesamt:
12.523,08 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Plön
Versteigerungsort:
Amtsgericht Plön, Lütjenburger Straße 48, 24306 Plön, C, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 30. Okt. 2024, 11:30
Dateien
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Zur Sicherheitsleistung sind neben Bankbürgschaften auch Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind. Ferner kann Sicherheitsleistung (10% des Verkehrswertes) durch Überweisung erfolgen, spätestens vier Werktage (ohne Samstag) vor dem Zwangsversteigerungstermin bei der Deutschen Bundesbank Hamburg IBAN: DE42 2000 0000 0020 2015 21 BIC: MARKDEF1200 unter Angabe des Az. und des Debitors: 9000037858
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Lütjenburg Blatt 905
Gemarkung Lütjenburg, Flur 003, Flurstück 63/2
Gebäude- und Freifläche, Neuwerkstraße 14
Größe: 249 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Ein-/Zweifamilienwohnhaus, Baujahr vor 1900, Wohnfläche ca. 172 m², ohne Gebäudeinnenbesichtigung, im historischen Stadtkern.
Verkehrswert: 166.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 11.09.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Die Sicherheitsleistung in bar ist nicht mehr möglich.
Zur Sicherheitsleistung sind neben Bankbürgschaften auch Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind.
Ferner kann Sicherheitsleistung (10% des Verkehrswertes) durch Überweisung erfolgen, spätestens vier Werktage (ohne Samstag) vor dem Zwangsversteigerungstermin bei der
Deutschen Bundesbank Hamburg
IBAN: DE42 2000 0000 0020 2015 21
BIC: MARKDEF1200
unter Angabe des Az. und des Debitors: 9000037858
Für die vom Amtsgericht für den Erwerbsvorgang zu erstellende Veräußerungsanzeige benötigt das Finanzamt die Steuer-Identifikationsnummer des Meistbietenden. Diese muss daher ab sofort im Versteigerungstermin dem Gericht benannt werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Lütjenburg Blatt 905
Gemarkung Lütjenburg, Flur 003, Flurstück 63/2
Gebäude- und Freifläche, Neuwerkstraße 14
Größe: 249 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Ein-/Zweifamilienwohnhaus, Baujahr vor 1900, Wohnfläche ca. 172 m², ohne Gebäudeinnenbesichtigung, im historischen Stadtkern.
Verkehrswert: 166.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 11.09.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Die Sicherheitsleistung in bar ist nicht mehr möglich.
Zur Sicherheitsleistung sind neben Bankbürgschaften auch Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind.
Ferner kann Sicherheitsleistung (10% des Verkehrswertes) durch Überweisung erfolgen, spätestens vier Werktage (ohne Samstag) vor dem Zwangsversteigerungstermin bei der
Deutschen Bundesbank Hamburg
IBAN: DE42 2000 0000 0020 2015 21
BIC: MARKDEF1200
unter Angabe des Az. und des Debitors: 9000037858
Für die vom Amtsgericht für den Erwerbsvorgang zu erstellende Veräußerungsanzeige benötigt das Finanzamt die Steuer-Identifikationsnummer des Meistbietenden. Diese muss daher ab sofort im Versteigerungstermin dem Gericht benannt werden.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.